Informationen für Hinweisgeber:in

Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt unserer Arbeit

Zu einem offenen, fairen und respektvollen Miteinander gehört auch die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und apothekeneigener Regeln

Wir wollen - gerade auch individuelles - Fehlverhalten, welches Kunden, Mitarbeitern oder der Apotheke insgesamt schadet, wirksam verhindern und bekämpfen. Dabei stellt dieses Hinweisgeber-System einen möglichen Meldeweg dar. Ziel dessen ist das Anzeigen und Sichtbarmachen von ungesetzlichem (kriminellem), unmoralischem oder unlauterem Verhalten innerhalb unserer Apotheke.

Die/der Hinweisgeber:in sollte das vermutete Fehlverhalten – mündlich, schriftlich oder per E - Mail – vor Ort äußern und dabei auch auf die Einzelheiten (Art, Zeitpunkt und Ort des vermuteten Fehlverhaltens sowie beteiligte Personen) eingehen und falls möglich Nachweise beifügen.Wenn der direkte Ansprechpartner nicht infrage kommt und sich Hinweisgeber:innen lieber an die Hinweisgeberstelle der Apotheke wenden möchten, sind hier die Kontaktdaten:

E-Mail: compliance@bookholter-apotheke.de
Telefon: (05921) 8343-43
Post: Leiter Compliance und Datenschutz, Bookholter Apotheke, Veldhauser Str. 192, 48527 Nordhorn
Persönlicher Besuch: Bookholter Apotheke, Veldhauser Str. 192, 48527 Nordhorn

Bei Meldung eines Fehlverhaltens über die Hinweisgeberstelle, wird die Meldung von der Hinweisgeberstelle erfasst, so dass die Hinweisgeber:innen,

  1. 1. eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen
  2. 2. einen Bericht über ergriffene Maßnahmen bzw. Stand der internen Ermittlungen innerhalb von 90 Tagen
    1. erhalten können.

      Wir wollen den Hinweisgeber wirksam schützen und bieten hier eine neue Möglichkeit, die auch die Abgabe anonymer Meldungen ermöglicht.

      Die hier eingehenden Hinweise werden nur während der üblichen Öffnungszeiten abgerufen und bearbeitet. Das Hinweisgeber-System dient nicht zur Abwendung von Notfällen oder Gefahrenlagen.

      Sollten Sie Kenntnisse über mögliche Verstöße besitzen, bei denen Sie befürchten, dass die Apotheke keine wirksame Abhilfe schaffen kann oder Sie selbst bei einer Meldung Repressalien befürchten, steht es Ihnen jederzeit frei, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

      Unter anderem ist dies über die Meldestelle des Bundesamts für Justiz möglich. Sie ist über den folgenden Link abrufbar:
      https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html

      Nur mit Ihrer Hilfe und Ihren Hinweisen können Gesetzes- oder Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt und ermittelt und so die Entstehung weiterer Schäden verhindert werden.

      Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

      Carsten Meiners, Compliance-Beauftragter

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